Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Zantke Asset Management GmbH & Co. KG
Marienstr. 43
70178 Stuttgart
Postanschrift:
Postfach 150449
70076 Stuttgart
Handelsregister: HRA 741145
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Persönlich haftend:
Zantke Verwaltungs-GmbH
Sitz: Stuttgart
Amtsgericht Stuttgart, HRB 793202
Geschäftsführung: Dietmar Zantke, Martin Seitz, Barbara van den Boom, Tobias Böing
Kontakt
Telefon: +49 711 664831-0
Telefax: +49 711 664831-29
E-Mail: info@zantke-am.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE267900350
Redaktionell verantwortlich
Zantke Asset Management GmbH & Co. KG
Marienstraße 43
70178 Stuttgart
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu auch nicht bereit oder verpflichtet.
Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Urheber- und Kennzeichenrecht
Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
Anlegerschutz
Die Zantke Asset Management GmbH & Co. KG ist ein nach § 32 KWG (neu: § 15 WpIG) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenes Finanzinstitut. Die Gesellschaft ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet.
Verfahren zur Abwicklung von Beschwerden
Die Zantke Asset Management GmbH & Co. KG hat Grundsätze für das Beschwerdemanagement implementiert, die insbesondere auch dazu dienen, die Kundenzufriedenheit wiederherzustellen.
Kunden und potentielle Kunden können sich bei Beschwerden, worunter jede Äußerung der Unzufriedenheit im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen der Zantke Asset Management GmbH & Co. KG zu verstehen ist, an ihren Compliance-Beauftragten, der auch die Beschwerdemanagementfunktion übernommen hat, wenden.
Diese Beschwerden, welche von der Zantke Asset Management GmbH & Co. KG kostenfrei bearbeitet werden, können per Post oder E-Mail an den Compliance-Beauftragten gesendet werden.
Adresse:
Zantke Asset Management GmbH & Co. KG
Compliance-Beauftragter
Marienstraße 43, D-70178 Stuttgart
Postfach 150449, D-70076 Stuttgart
E-Mail: compliance@zantke-am.de
Die Kunden bzw. die potentiellen Kunden erhalten am Tag des Eingangs ihrer Beschwerde eine Bestätigung des Compliance-Beauftragten, dass die Zantke Asset Management GmbH & Co. KG ihre Beschwerde erhalten hat. In der Eingangsbestätigung wird den Kunden bzw. den potentiellen Kunden der Zeitraum mitgeteilt, der für die Bearbeitung der Beschwerde vorgesehen ist, wobei diese in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen abgeschlossen wird. Im Fall, dass die Beschwerdebearbeitung einen längeren Zeitraum beanspruchen sollte, werden die Kunden bzw. die potentiellen Kunden über die Gründe der Verzögerung informiert und ihnen mitgeteilt, wann die Prüfung durch die Zantke Asset Management GmbH & Co. KG voraussichtlich abgeschlossen sein wird.
Außerdem besteht für Kunden und potentielle Kunden der Zantke Asset Management GmbH & Co. KG die Möglichkeit ihre Beschwerden direkt an die BaFin zurichten, was per Post, E-Mail oder Fax erfolgen kann.
Adresse:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Postfach 1253, 53002 Bonn
Telefax: +49 228 4108-1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 9 WpHG i. V. m. BT 4.5 der MaComp
Gemäß § 82 Abs. 9 WpHG i. V. m. BT 4.5 der MaComp sowie Art. 65 Abs. 6 Satz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 ist die Zantke Asset Management GmbH & Co. KG dazu verpflichtet, einmal jährlich für jede Klasse von Finanzinstrumenten die fünf Handelsplätze, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind, auf denen sie Kundenaufträge im Vorjahr zur Ausführung weitergeleitet oder platziert hat sowie Informationen über die erreichte Ausführungsqualität zusammenzufassen und zu veröffentlichen.
Informationen über die fünf wichtigsten Ausführungsplätze (Top 5-Bericht)
Die Zantke Asset Management GmbH & Co. KG veröffentlicht hierzu für das Vorjahr (Jahr 2023) die folgenden Informationen:
Veröffentlichung gemäß § 134b AktG
Als Vermögensverwalter im Sinne von § 134 a Abs. 2 Nr. 2 a) AktG hat die Zantke Asset Management GmbH & Co. KG gemäß § 134 b Abs. 1 Nr. 1-5 AktG ihre Mitwirkungspolitik zu veröffentlichen, wobei zu berücksichtigen ist, dass sie schwerpunktmäßig im Bereich Renten tätig ist, der nicht relevant ist. Die Mitwirkungspolitik der Zantke Asset Management GmbH & Co. KG wird im Folgenden wiedergegeben:
- Eine Ausübung von Aktionärsrechten im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG, insbesondere bei Hauptversammlungen, erfolgt durch die Zantke Asset Management GmbH & Co. KG nicht und Aktionärsrechte werden auch nicht im Rahmen ihrer Anlagestrategie berücksichtigt.
- Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 2 AktG wird von der Zantke Asset Management GmbH & Co. KG mittels Durchsicht der gesetzlich vorgeschriebenen Berichte, insbesondere der Jahresabschlussberichte dieser Gesellschaften vorgenommen.
- Auf einen Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 3 AktG wird seitens der Zantke Asset Management GmbH & Co. KG verzichtet.
- Auf eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG verzichtet die Zantke Asset Management GmbH & Co. KG ebenfalls.
- Sollten Interessenkonflikten im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 5 AktG auftreten, wird die Zantke Asset Management GmbH & Co. KG im Rahmen des rechtlich vorgeschriebenen Umfangs reagieren.
Auf eine jährliche Berichterstattung über die Umsetzung dieser Mitwirkungspolitik nach § 134b Abs. 2 AktG bzw. auf eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens gemäß § 134b Abs. 3 AktG verzichtet die Zantke Asset Management GmbH & Co. KG, da von ihr keine Aktionärsrechte bei Abstimmungen wahrgenommen werden.
Information gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (im Folgenden kurz "Verordnung" oder "SFDR")
I. Allgemeine Hinweise
Der Übergang zu einer CO₂-armen, nachhaltigeren, ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung ist für die Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Ziel dieser Verordnung ist es, den Investoren einen Überblick zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen, Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale sowie im Hinblick auf nachhaltige Investitionen zu geben.
Investitionen in Finanzinstrumente, die eine nachhaltige Investition darstellen, können zur Erreichung eines Umweltziels, eines sozialen Ziels oder des Ziels einer guten Unternehmensführung beitragen. Mithin können so zum Beispiel die Ziele Ressourceneffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien, Reduzierung von Treibhausgasemissionen ebenso wie Bekämpfung von Ungleichheiten oder Förderung des sozialen Zusammenhalts, der sozialen Integration und der Arbeitsbeziehungen sowie Einhaltung von Steuervorschriften gefördert werden.
Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.
Investitionsentscheidungen können negative - wesentliche oder wahrscheinlich wesentliche - Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren hervorrufen, dazu beitragen oder direkt damit verbunden sein. Hierbei werden unter "Nachhaltigkeitsfaktoren" Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung verstanden.
Für uns als reinen Finanzportfolioverwalter beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen immer auf das gesamte Portfolio, nicht auf einzelne darin enthaltene Finanzinstrumente.
II. Informationen zur Strategie der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene der Zantke Asset Management GmbH & Co. KG - Offenlegung gemäß Artikel 3 der Verordnung
Die Zantke Asset Management GmbH & Co. KG ist als Vermögensverwalter tätig und hat hierbei neben den speziellen Vorgaben der Kunden auch ökonomische Ziele zu beachten. Wir sind uns aber bei unserer kundenbezogenen Dienstleistung der Möglichkeiten bewusst, die unsere Tätigkeit in Bezug auf eine "nachhaltige Investition" ausübt.
Für uns bildet die ökonomische Analyse der einzelnen Finanzinstrumente unseres Anlageuniversums den Ausgangspunkt der Investitionsentscheidung. Im Rahmen dieser Beurteilung fließen auch die Nachhaltigkeitsrisiken mit ein, die sich insbesondere langfristig auf die ökonomische Performance der Investition auswirken. Die Risiken sollen so erkannt, bewertet und zielorientierend begrenzt werden. So investieren wir nicht in Unternehmen, bei denen wir für das Geschäftsmodell keine Zukunft mehr sehen bzw. bei denen uns die Nachhaltigkeitsrisiken besonders bedeutsam erscheinen. Zur Identifizierung entsprechender Risiken verwenden wir Informationen von Rating-Agenturen, Indices oder einschlägigen Veröffentlichungen.
Zu den vorstehenden Ausführungen geben wir im Folgenden weitere ergänzende und spezifische Informationen zu unseren Fonds (Finanzprodukte) nach Artikel 6 bzw. Artikel 8 SFDR:
a. Informationen für unsere Fonds (Finanzprodukte) nach Artikel 6 SFDR
Unsere Fonds (Finanzprodukte) nach Artikel 6 SFDR wenden einen grundsätzlichen Filterkatalog an, welcher auf alle getätigten Investitionen angewendet wird. Dieser beinhaltet mitunter den Ausschluss kontroverser Waffenhersteller und die Berücksichtigung der UN Global Compact Kriterien. Durch diesen Filterkatalog werden Titel im Rahmen der Investitionsentscheidung in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken bewertet und damit in der Allokationsentscheidung berücksichtigt, jedoch nicht explizit danach gesteuert.
b. Informationen für unsere Fonds (Finanzprodukte) nach Artikel 8 SFDR
Für uns ist eine systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen ein wesentlicher Teil der strategischen Ausrichtung. Wir verweisen hierzu auch auf die entsprechenden Ausführungen im jeweiligen Verkaufsprospekt unserer Publikumsfonds (Abschnitt Anlageziel und -strategie – Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess) auf unserer Internetseite: Verkaufsprospekte.
III. Informationen zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene der Zantke Asset Management GmbH & Co. KG - Offenlegung gemäß Artikel 4 der Verordnung
Wir berücksichtigen nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit nicht. Die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen notwendig sind, sind am Markt noch nicht in ausreichendem Umfang sowie in der erforderlichen Qualität vorhanden.
IV. Informationen zur Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken - Offenlegung gemäß Artikel 5 der Verordnung
Unsere Vergütungspolitik orientiert sich am ökonomischen Erfolg der Zantke Asset Management GmbH & Co. KG, der maßgeblich durch die Zufriedenheit der Kunden und ihrer Investitionsfreunde in unsere Produkte bestimmt wird. Nachhaltigkeitsrisiken wirken sich somit über die erreichten Ziele unserer Kunden indirekt auf die Vergütung in unserer Gesellschaft aus. Unsere unter Abschnitt II dargelegte Strategie im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken wird insoweit durch die Vergütungspolitik positiv beeinflusst.
V. Informationen nach Artikel 10 der Verordnung
Die folgenden Ausführungen gelten für die aufgeführten Fonds (Finanzprodukte) nach Artikel 8 SFDR.
Die ökologischen und sozialen Merkmale, die mit diesen Finanzprodukten verfolgt werden, sind im jeweiligen Verkaufsprospekt unserer Publikumsfonds (Abschnitt Anlageziel und -strategie – Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess) auf unserer Internetseite enthalten: Verkaufsprospekte.
Wie im Folgenden beschrieben, wenden unsere Fonds (Finanzprodukte) nach Artikel 8 SFDR Ausschlusskriterien an und steuern darüber hinaus nach einer ESG-Strategie ( z. B. "better-than-average"):
Der erste Schritt der Operationalisierung erfolgt in Form der Begrenzung von ESG-relevanten Risiken und Kontroversen sowie der Festlegung von unzulässigen Vermögensgegenständen. Neben individuellen Analysen werden hierzu zusätzlich Informationen von spezialisierten, externen Dienstleistern genutzt. Relevante Faktoren und Informationen sind u. a. ESG-Ratings, Informationen zu kontroversen Waffen, Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltbelangen und zur Korruptionsprävention (UN Global Compact Kriterien). Auf Basis dieser Informationen werden für die verschiedenen Asset Klassen Ausschlusslisten und Schwellenwerte für zulässige Nachhaltigkeitsrisiken und entsprechende Kontroversen definiert.
Aus der Kombination der vorgenannten Vorgaben hat die Gesellschaft in einem zweiten Schritt einen umfangreichen Filterkatalog entwickelt, welcher auf die getätigten Investitionen angewendet wird. Durch den Ausschluss von negativ bewerteten Titeln sowie einer Würdigung von ESG-Scores wird das zulässige Investmentuniversum definiert und Investitionen in Titel mit hohem Nachhaltigkeitsrisiko verhindert oder begrenzt.
Darüber hinaus werden bei der Titelauswahl unter Anwendung einer fondsindividuellen ESG-Strategie (bspw. "better-than-average") Investitionen mit nachhaltigem Fokus bevorzugt ausgewählt. Die Bewertung der sozialen und ökologischen Merkmale der Investitionen basiert auf Informationen von spezialisierten externen Datenanbietern sowie auf eigenen Analysen. In Wertpapiere, die von externen Dienstleistern als besonders ESG-konform eingestuft werden (z.B. sogenannte Green-Bonds, Social-Bonds, Sustainability-Bonds oder ähnliche Instrumente), kann gewöhnlich immer investiert werden. Die Zusammensetzung des Portfolios sowie die ESG-Scores, Ausschlüsse und sonstiger Nachhaltigkeitsfaktoren der zugrundeliegenden Vermögenswerte werden sowohl bei der Investitionsentscheidung als auch kontinuierlich überprüft.
VI. Information nach Artikel 11 der Verordnung
Im Hinblick auf die jährliche Berichterstattung gemäß Artikel 11 SFDR verweisen wir auf die jeweiligen Jahresberichte für die im folgenden aufgeführten Fonds (Finanzprodukte):
- Zantke Euro Corporate Bonds AMI: Geschäftsberichte
- Zantke Euro High Yield AMI: Geschäftsberichte
- Zantke Global Credit AMI: Geschäftsberichte
- Zantke Global Equity AMI: Geschäftsberichte
VII. Überprüfung der Informationen nach Artikel 12 der Verordnung
Wir geben im Hinblick auf Artikel 12 der Verordnung zu unseren Änderungen zu Artikel 3 und 10 SFDR folgende Erläuterungen:
- September 2022:
Wir haben die von uns als Finanzprodukte nach Artikel 8 SFDR eingestuften Fonds von den übrigen Fonds nach Artikel 6 SFDR abgegrenzt und hierzu ergänzende Informationen gegeben. - Mai 2023:
Wir haben zur Berichterstattung nach Artikel 11 SFDR entsprechende Informationen in Abschnitt VI ergänzt.
Aufzählung Fonds (Finanzprodukte) nach Artikel 6 SFDR:
- Spezialfonds der Zantke Asset Management GmbH & Co. KG. Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Diskretion keine Fondsbezeichnungen der Mandate genannt werden können.
Aufzählung Fonds (Finanzprodukte) nach Artikel 8 SFDR:
- Zantke Euro Corporate Bonds AMI I (a)
- Zantke Euro Corporate Bonds AMI P (a)
- Zantke Euro Corporate Bonds AMI S (a)
- Zantke Euro High Yield AMI I (a)
- Zantke Euro High Yield AMI P (a)
- Zantke Euro High Yield AMI S (a)
- Zantke Global Credit AMI I (a)
- Zantke Global Credit AMI P (a)
- Zantke Global Credit AMI S (a)
- Zantke Global Equity AMI I (a)
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